Berlin dreht bei der Grundsteuer an den richtigen Stellschrauben. Kaum zu glauben: Während in anderen Bundesländern die Grundsteuerreform noch in der Diskussion ist und absehbar in vielen Regionen Wohn- und Geschäftsgrundstücke deutlich teurer werden, geht das Land Berlin diesmal beispielhaft voran. 👉 Der Berliner Senat möchte verhindern, dass die Grundsteuerwerte steigen und damit die Belastung für alle Beteiligten – vor allem für Eigentümer und Nutzer – noch größer wird. 📌 Dafür soll der Grundsteuer-Hebesatz ab 2025 deutlich gesenkt werden: von derzeit 810 % auf 470 %. 📌 Zudem wird der Senat die Steuermesszahl zugunsten der Wohngrundstücke anpassen. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille. Was die Änderungen konkret für das Portemonnaie von Eigentümern bedeuten, haben wir mal exemplarisch ausgerechnet: Die Senkung des Hebesatzes von 810 auf 470 % reduziert die jährliche Grundsteuer für ein bebautes Grundstück in Berlin mit einem Grundsteuerwert von 800.000 Euro von 2.008,80 Euro auf 1.165,60 Euro – eine Ersparnis von immerhin 843 Euro. Bei einem Grundsteuerwert von 600.000 Euro ergibt sich eine Ersparnis von 632 Euro. Und bei einem Wert von einer Million Euro werden 1.054 Euro pro Jahr eingespart. Unsere Position dazu: Ein starkes Signal aus Berlin an andere Kommunen und Bundesländer, denn Wohnen und Eigentum darf durch die Grundsteuerreform nicht noch teurer werden. Die Neuregelung der Grundsteuer muss noch vom Abgeordnetenhaus endgültig verabschiedet werden. Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer gibt es hier: https://lnkd.in/eV75rRsD #realestate #Immobilien #Politik #Wohnungsmarkt #Neubau #Berlin
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Die neue Grundsteuer sorgt für hitzige Diskussionen, doch kaum jemand weiß, wie stark die Abgaben wirklich variieren. Ein aktuelles Ranking zeigt die krassen Unterschiede in den 100 größten Städten Deutschlands – und was das für Immobilienbesitzer bedeutet. https://ow.ly/nZbe50TNuOE
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Haushaltsentwurf 2025 der Stadt Landau unter außerordentlich schwierigen Rahmenbedingungen erstellt - keine leichte Kost Stark gestiegene Kosten im Bereich Jugend und Soziales, Tariferhöhungen und „durchdrückend“ höhere Preise aufgrund der Inflation in allen Bereichen. Zugleich schwächelt die Wirtschaft. Probleme, die es jeder Stadtverwaltung erschweren, einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf aufzustellen. Das zeigte sich auch im ersten Entwurf der Stadt Landau, der ein Defizit von rund 27 Mio. Euro aufwies. Ein Defizit, das es zu reduzieren galt und das intensive Sitzungsrunden der Verwaltung sowie den im Stadtrat vertretenen Parteien mit sich brachte. Leistungseinschnitte oder Kürzungen bei unseren Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger galt es zu vermeiden. Durch eine strenge erste verwaltungsinterne Konsolidierungsrunde und verbesserten Schlüsselzuweisungen seitens des Landes konnte das Defizit zunächst auf 12 Mio. Euro reduziert werden. Die ADD in Trier als Genehmigungsbehörde fordert, sich einem Haushaltsausgleich weiter anzunähern, auch mit Blick auf die Generationengerechtigkeit. Deshalb musste auch die Ertragsseite in den Blick genommen werden. Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Um als Stadt das gleiche Aufkommen zu erzielen wie bisher, müsste künftig ein Hebesatz von 524 Prozent angewandt werden. Die Besonderheit des neuen Grundsteuerrechtes ist es, dass es in vielen Fällen zu deutlichen Verschiebungen kommt, insbesondere zu Gunsten von gewerblich genutzten Immobilien. Sie zahlen bei aufkommensneutralem Hebesatz künftig in Landau 1,5 Millionen Euro weniger Grundsteuern zu Lasten wohnbaulich genutzter Objekte. Es galt also, um die Ertragslage zu verbessern, Gewerbe- und Grundsteuer auszutarieren. Im Ergebnis soll nun der Gewerbesteuerhebesatz von 418 % um 7 % angehoben werden. Dies bedeutet in Summe eine Mehrbelastung für die Betriebe aus der Gewerbesteuer von 620.000 Euro, während sie zugleich um 1,5 Millionen Euro bei der Grundsteuer entlastet werden. Die Grundsteuer soll von 524 % (= aufkommensneutral) auf 540 % steigen, was bezogen auf das Gesamtaufkommen eine Erhöhung dieses Steueraufkommens um 3,05 Prozent bedeutet. Durch die moderate Anhebung beider Steuern gelingt es einerseits die Betriebe zu entlasten, andererseits wohnbaulich genutzte Objekte nur maßvoll zusätzlich zu belasten und unsere Ertragslage zu verbessern. Wir haben es uns mit dieser Entscheidung wirklich nicht leicht getan, berücksichtigen jedoch die berechtigten Entlastungsforderungen der Wirtschaft, um deren ohnehin schwierige Rahmenbedingungen nicht zu verschlechtern. Es war nicht einfach, diesen Kompromiss zu finden und gleichzeitig die Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger so gering als möglich zu halten. Umso mehr bin ich damit zufrieden, dass wir diesen Spagat in vertretbarer Weise hinkommen haben. Der Beschluss des Haushalts 2025 wird am 10. Dezember im Stadtrat gefasst.
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📢 **Neue Grundsteuer-Hebesätze in Schwerte!** 🏠💶 Ab 2025 gelten differenzierte Sätze: Wohnen bleibt erschwinglich, Gewerbe zahlt mehr. Was das für dich bedeutet, erfährst du auf **Schwerte-lokal.de**! 💡 #Grundsteuer #Schwerte #Lokalnachrichten
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Grundsteuer-Irrweg: Berlin braucht ein neues Landesgesetz❗ Als erstes Bundesland verschickt Berlin die Grundsteuerbescheide nach dem reformierten Grundsteuerrecht für das Jahr 2025. Für viele Haushalte ist das ein Kostenschock. Denn: Bislang verwendet Berlin für die Berechnung der Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell. Dabei sind zahlreiche individuelle Faktoren wie der Bodenrichtwert und eine fiktive Miete zu berücksichtigen. Die Berechnungsgrundlage der neuen Grundsteuer bilden die Bodenrichtwerte vom 01.01.20222. Diese befanden sich damals auf einem Höchststand. Selbst wenn sie wieder sinken, soll der Wert erst 2029 wieder angepasst werden. Insbesondere Grundstücke im Ostteil Berlins sowie Wochenendgrundstücke sind von zum Teil drastischen Grundsteuererhöhungen betroffen. Für Erstere wurden bis zur Grundsteuerreform Einheitswerte aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt. So kommt es nun zu besonders großen Sprüngen. Letztere behandelt das neue Grundsteuerrecht nicht als Wohn- sondern als Gewerbeobjekte. Die Leidtragenden sind nicht nur Immobilieneigentümer, sondern auch Mieter. Denn die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kosten werden über die Betriebskosten an die Mieter weitergegeben. Hinzu kommt: Das neue Grundsteuermodell ist unnötig komplex und damit fehleranfällig. ❌ „Vor allem bei Eigentumswohnungen und gemischt genutzten Gebäuden ist die Steuererklärung extrem kompliziert. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass viele der abgegebenen Erklärungen falsch sind“, erklärt Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung bei IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer. 🌟Gerechter und einfacher Aus diesen Gründen appellieren wir an das Land Berlin, das Grundsteuergesetz zu überdrnken. „Viel einfacher und gerechter ist beispielsweise das Hamburger Modell. Ausgangswert für die Steuerbemessung ist dabei die Grundstücksfläche. Bei einer guten Wohnlage wird der Grundsteuerwert etwas angehoben, bei einer schlechten Wohnlage abgesenkt. Mit diesem System hätten es sowohl die Finanzämter als auch die Eigentümer deutlich leichter“, sagt unsere Vorsitzende, Kerstin Huth. In den Kommentaren finden Sie den Link zu unserer Pressemitteilung. 👇
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BBU in den Medien: Was die neue Grundsteuer für Mietende bedeutet 📰 Ohne #Grundsteuer keine Parks, keine Spielplätze, keine moderne Infrastruktur – die Grundsteuer finanziert Vieles, was das Wohnumfeld für Mieterinnen und Mieter lebenswerter macht und ist daher ein logischer Bestandteil der Betriebskosten. Der Anteil der Grundsteuer liegt zwar nur bei 5 - 10% der warmen Betriebskosten, doch die ab 1. Januar 2025 geltende Grundsteuerreform bringt trotzdem neue Herausforderungen. Zum Einspruch von Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gegen Grundsteuerbescheide kommentierte BBU-Pressesprecher Dr. David Eberhart in Artikeln des Rundfunk Berlin-Brandenburg und der Tagesschau Online, dass bei diesen Unternehmen deutlich unter dem Markt liegende Mieten gälten. Durch das Grundsteuerverfahren würden aber bei der Berechnung durch die Finanzämter höhere Miet-Werte angesetzt. Die steuerliche Neubewertung belastet so vor allem sozial orientierte Wohnungsunternehmen, die bewusst unter Marktpreis vermieten. Umso wichtiger ist ein realistischer und fairer Umgang mit den neuen Bescheiden. Mehr dazu in den Beiträgen: rbb Inforadio: https://lnkd.in/eGs5A4uq Tagesschau: https://lnkd.in/eYjRxDwr
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💡 Grundsteuerreform 2025: Das müssen Immobilienbesitzer und Kommunen wissen! 💡 Zum 1. Januar 2025 tritt die größte Reform der Grundsteuer seit Jahrzehnten in Kraft. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast – doch was bedeutet das konkret? 🏡💼 Das Wichtigste in Kürze: • Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) wird anhand kommunaler Hebesätze berechnet, die großen Einfluss auf die Steuerhöhe haben. • Transparenzregister: Viele Bundesländer haben faire Hebesätze veröffentlicht, um aufkommensneutrale Berechnungen zu gewährleisten. • Landesspezifische Anpassungen: Einige Länder nutzen die Öffnungsklausel, um Ungleichheiten zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien zu minimieren. Highlights aus den Bundesländern: • Berlin: Senkt den Hebesatz von 810 auf 470 Prozent, um Wohnkosten stabil zu halten. • Hamburg: Führt einen hohen Hebesatz (8.000 %) für unbebautes Bauland ein, um den Wohnungsbau anzukurbeln. • Bremen: Reduziert durch eine Landessteuermesszahl die Belastung von Wohneigentümern um 20 %. • Rheinland-Pfalz: Plant eine Novelle für differenzierte Hebesätze, um Wohnimmobilien zu entlasten. 📊Regionale Unterschiede: Einige Länder halten am Bundesmodell fest, andere setzen auf eigene Regelungen. Die Reform betrifft 36 Millionen Grundstücke in Deutschland und könnte erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer, Mieter und Unternehmen haben. Transparenz und lokale Anpassungen sind entscheidend, um Ungleichheiten zu vermeiden. Was denkt ihr über die Grundsteuerreform 2025? 👇 #Grundsteuer2025 #Immobilien #Steuern #Reform
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Die Grundsteuer wurde in Deutschland geändert, weil das alte System unfair war. Ab 2025 wird die Steuer mit neuen Werten berechnet. Wie viel man zahlen muss, hängt davon ab, wie viel das Grundstück wert ist, welche Steuermesszahl gilt und wie hoch der Hebesatz der Stadt ist. Einige Bundesländer haben eigene Regeln, deshalb können die Beträge unterschiedlich sein. Vermieter dürfen die Steuer über die Nebenkosten auf Mieter umlegen, was Wohnen teurer machen kann. #neue #Grundsteuer #immobilien #realestate
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#Grundsteuer-Reform in #Berlin beschlossen Im Zuge der umfassenden #Reform der Grundsteuer, die ab 2025 in Berlin greifen wird, hat das #Abgeordnetenhaus entscheidende Änderungen beschlossen, die eine wesentliche Entlastung für Immobilieneigentümer und Pächter versprechen. Diese Anpassungen, welche die Rahmenbedingungen für eine gerechtere Besteuerung schaffen sollen, wurden nach einer intensiven Auswertung der Grundsteuerwerte initiiert. Anpassungen zu Gunsten von #Wohngrundstücken Die Analyse der Grundsteuerwerte zeigte, dass die bisherigen, vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Als Reaktion darauf wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille reduziert, während #Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke einer Messzahl von 0,45 Promille unterliegen werden. Deutliche Absenkung des #Hebesatzes Ein weiterer signifikanter Schritt ist die Absenkung des Hebesatzes für bebaute und bebaubare Grundstücke von derzeit 810 Prozent auf #470 Prozent. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Grundsteuer keine untragbare Belastung für die Bürgerinnen und Bürger Berlins darstellt. Einführung einer #Härtefallklausel Um zu verhindern, dass die neue Grundsteuer zu einer existenzbedrohenden Belastung für #Eigentümer wird, führt das Gesetz eine Härtefallklausel ein. Diese erlaubt es, die Grundsteuer in Einzelfällen zu senken, falls die Belastung das Existenzminimum des Eigentümers bedroht. Die Prüfung erfolgt individuell basierend auf den vorgelegten Einkommens- und Vermögensnachweisen. #Entlastung spezifischer Gruppen Die Reform sieht zudem eine vollständige Entlastung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) vor, indem der Hebesatz auf 0 Prozent gesetzt wird. Davon profitieren etwa 800 landwirtschaftliche Betriebe und 1.200 #Kleingartenanlagen in Berlin. Diese Änderung reduziert nicht nur die Steuerlast für die Betroffenen, sondern auch den administrativen Aufwand für die #Steuerbehörden erheblich. Digitale Unterstützung und Ausblick Die Senatsverwaltung für Finanzen reagiert auf die bevorstehenden Änderungen mit der Bereitstellung eines digitalen #Grundsteuerrechners. Dieses Tool ermöglicht es den Eigentümern, die Grundsteuerlast unter den neuen Gesetzgebungen bereits im Vorfeld zu berechnen. Die offiziellen Bescheide für die neue #Grundsteuer werden im vierten Quartal 2024 erwartet.
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Für alle, die schon früher einen Überblick über ihre neue #Grundsteuer erhalten möchten, es gibt einen #Grundsteuerrechner auf der Homepage der Senatsverwaltung für Finanzen: https://lnkd.in/d2RQsit4
#Grundsteuer-Reform in #Berlin beschlossen Im Zuge der umfassenden #Reform der Grundsteuer, die ab 2025 in Berlin greifen wird, hat das #Abgeordnetenhaus entscheidende Änderungen beschlossen, die eine wesentliche Entlastung für Immobilieneigentümer und Pächter versprechen. Diese Anpassungen, welche die Rahmenbedingungen für eine gerechtere Besteuerung schaffen sollen, wurden nach einer intensiven Auswertung der Grundsteuerwerte initiiert. Anpassungen zu Gunsten von #Wohngrundstücken Die Analyse der Grundsteuerwerte zeigte, dass die bisherigen, vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Als Reaktion darauf wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille reduziert, während #Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke einer Messzahl von 0,45 Promille unterliegen werden. Deutliche Absenkung des #Hebesatzes Ein weiterer signifikanter Schritt ist die Absenkung des Hebesatzes für bebaute und bebaubare Grundstücke von derzeit 810 Prozent auf #470 Prozent. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Grundsteuer keine untragbare Belastung für die Bürgerinnen und Bürger Berlins darstellt. Einführung einer #Härtefallklausel Um zu verhindern, dass die neue Grundsteuer zu einer existenzbedrohenden Belastung für #Eigentümer wird, führt das Gesetz eine Härtefallklausel ein. Diese erlaubt es, die Grundsteuer in Einzelfällen zu senken, falls die Belastung das Existenzminimum des Eigentümers bedroht. Die Prüfung erfolgt individuell basierend auf den vorgelegten Einkommens- und Vermögensnachweisen. #Entlastung spezifischer Gruppen Die Reform sieht zudem eine vollständige Entlastung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) vor, indem der Hebesatz auf 0 Prozent gesetzt wird. Davon profitieren etwa 800 landwirtschaftliche Betriebe und 1.200 #Kleingartenanlagen in Berlin. Diese Änderung reduziert nicht nur die Steuerlast für die Betroffenen, sondern auch den administrativen Aufwand für die #Steuerbehörden erheblich. Digitale Unterstützung und Ausblick Die Senatsverwaltung für Finanzen reagiert auf die bevorstehenden Änderungen mit der Bereitstellung eines digitalen #Grundsteuerrechners. Dieses Tool ermöglicht es den Eigentümern, die Grundsteuerlast unter den neuen Gesetzgebungen bereits im Vorfeld zu berechnen. Die offiziellen Bescheide für die neue #Grundsteuer werden im vierten Quartal 2024 erwartet.
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Strategy-Analytics-Investments ,, Not everything that can be counted counts, and not everything that counts can be counted." by William Bruce Cameron
9moGrundsteuer Reduzierung sollte nur bei Hauptwohnsitz, nicht bei Vermietung bzw. bei mehr als 3 Wohnungen. Hier sollte dem Mieter in der Steuererklärung die Möglichkeit geben werden die Nebenkosten durch Grundsteuer die in der Miete sind gelten zu machen. Dadurch hat der Mieter mehr Einfluss und Kontrolle und der Vermieter ist im Zugzwang zu vermieten weil er sonnst auf den Nebenkosten sitzenbleibt.